Die DVG tritt ein für


die Verwirklichung des Funktionsvorbehalts: Beamtenaufgaben gehören in Beamtenhand! die funktionsbezogene Fortentwicklung des Rechtes der Beamten und der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und dem privatisierten Dienstleistungssektor, die Festigung des Leistungsprinzips bei der Ausgestaltung von Berufsweg, Personalsteuerung und Einkommenslage, eine leistungsfähige und bürgerfreundliche öffentliche Verwaltung, eine funktions- und leistungsgerechte Bezahlung.


Die DVG verlangt


die Teilhabe an der Gesamtentwicklung der Einkommensverhältnisse. Die Lage der Versorgungsempfänger erfordert wirksame und systemgerechte Verbesserungen. Familiengerechte Einkommensgestaltung ist ein weiteres vordringliches Ziel der Besoldungs- und Versorgungspolitik.


Die DVG setzt sich ein für

eine aufgabengerechte Personalwirtschaft und Organisation. Die notwendigen Fortschritte auf dem Gebiet des Dienstrechts müssen durch flankierende Maßnahmen im Bereich der Personalwirtschaft und Arbeitsorganisation ergänzt werden. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören insbesondere die Verwirklichung einer aufgabengerechten und funktionsbezogenen Personalausstattung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Vereinfachung des Verwaltungshandelns sowie die Intensivierung der Aus- und Fortbildung.

Bereits im November 1995 hat der DBB deshalb ein umfassendes Reformkonzept “Verwaltung 2000“ vorgelegt mit dem Ziel, zu einer echten Erneuerung der öffentlichen Verwaltung zu gelangen. Dabei wird die Verwaltung als Ganzes begriffen, um ganzheitliche Lösungen zu erreichen. Inzwischen liegen zwei weitere Konzepte der Reihe “Verwaltung 2000“ vor:
Neue Arbeitsformen und Haushaltsmodernisierung.
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