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Die DVG tritt ein für
die Verwirklichung des Funktionsvorbehalts: Beamtenaufgaben gehören
in Beamtenhand! die funktionsbezogene Fortentwicklung des Rechtes der Beamten
und der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und dem privatisierten
Dienstleistungssektor, die Festigung des Leistungsprinzips bei der Ausgestaltung
von Berufsweg, Personalsteuerung und Einkommenslage, eine leistungsfähige
und bürgerfreundliche öffentliche Verwaltung, eine funktions-
und leistungsgerechte Bezahlung.
Die DVG verlangt
die Teilhabe an der Gesamtentwicklung der Einkommensverhältnisse. Die
Lage der Versorgungsempfänger erfordert wirksame und systemgerechte
Verbesserungen. Familiengerechte Einkommensgestaltung ist ein weiteres vordringliches
Ziel der Besoldungs- und Versorgungspolitik.
Die DVG setzt sich ein für
eine aufgabengerechte Personalwirtschaft und Organisation. Die notwendigen
Fortschritte auf dem Gebiet des Dienstrechts müssen durch flankierende
Maßnahmen im Bereich der Personalwirtschaft und Arbeitsorganisation
ergänzt werden. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören
insbesondere die Verwirklichung einer aufgabengerechten und funktionsbezogenen
Personalausstattung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Vereinfachung
des Verwaltungshandelns sowie die Intensivierung der Aus- und Fortbildung.
Bereits im November 1995 hat der DBB deshalb ein umfassendes Reformkonzept
“Verwaltung 2000“ vorgelegt mit dem Ziel, zu einer echten Erneuerung
der öffentlichen Verwaltung zu gelangen. Dabei wird die Verwaltung
als Ganzes begriffen, um ganzheitliche Lösungen zu erreichen. Inzwischen
liegen zwei weitere Konzepte der Reihe “Verwaltung 2000“ vor:
Neue Arbeitsformen und Haushaltsmodernisierung. |
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